Thema: Kleingeistige Nachbarn- gerade in K1 die Reportage

sunandfun - 31.3.2005 um 20:30

Wer mal den Wahnsinn unter Nachbarn erleben möchte
http://www.garagenstreit.de/

Als wir gerade die o.g. Reportage gesehen haben, konnten wir es nicht glauben..
Aber schaut Euch den Link an

Viel Spass

Heik(kk)e


mario - 1.4.2005 um 17:05

Zitat:
Wer mal den Wahnsinn unter Nachbarn erleben möchte
http://www.garagenstreit.de/

Als wir gerade die o.g. Reportage gesehen haben, konnten wir es nicht glauben..
Aber schaut Euch den Link an

Viel Spass

Heik(kk)e

jetzt weiß ich ja was du gestern gemacht hast. im laden treffe ich stattdessen nur deinen bärtigen kollegen an


sunandfun - 2.4.2005 um 05:21

ups
und warum biste bei uns nicht vorbei gekommen?
Böser Du!
Haste genug eingekauft? Mußt ja mein Gehalt sichern
Aber Liebelein schau sonst auf der Page von uns nach, da kannste dann shoppen bis der Arzt kommt.

KK
bis nächste Woche real
Heik(kk)e


mario - 2.4.2005 um 05:41

Zitat:
ups
und warum biste bei uns nicht vorbei gekommen?
Böser Du!
Haste genug eingekauft? Mußt ja mein Gehalt sichern
Aber Liebelein schau sonst auf der Page von uns nach, da kannste dann shoppen bis der Arzt kommt.

KK
bis nächste Woche real
Heik(kk)e

hab dich dann angerufen, aber dein handy war nicht auf empfang.
wenn dann kaufe ich nur bei dir


Calimero - 3.4.2005 um 17:15

Hmmm sunandfun,

ein sehr interessanter Link. Ich bin juristischer Laie - deshalb kommt es mir "merkwürdig" vor, daß letztendlich der "böse" Nachbar gewonnen hat. Folgende Dinge fielen mir beim Lesen des Garagenstreits auf:
1. Der Bauherr befragte zwar die Nachbarn, offensichtlich ließ er sich das Bauvorhaben jedoch nicht schriftlich von Diesen genehmigen. Auch händigte er Diesen scheinbar keine verbindliche Bauplanung aus.
2. Eine offensichtlich fehlerhafte Baugenehmigung ( Grenzabstand zum Kläger) hat keinen Bestand.
3. Im Falle einer Grenzbebauung muß! diese in das Grundbuch des betroffenen Nachbargrundstücks ( natürlich nur durch Genehmigung des betroffenen Nachbarn) eingetragen werden ( ebenso wie Nutzungs- u. Wegerechte) ... ... und zwar vor Baubeginn!
4. Der Bauherr hatte scheinbar keinen Architekten, sondern das Bauvorhaben selbst durchgezogen. Somit ist auch er verantwortlich. Andernfalls hätte er im Innenverhältniss den Architekten in Regress nehmen können.
5. Der Eigentümerwechsel des Nachbargrundstücks fand während der Bauphase statt. Der neue Eigentümer ( der jetzige Kläger) hat dann grundsätzlich das Recht, bereits vorhandene Nachbarbebauungen ( Prüfung auf Schwarzbauten, illegale Überbauungen etc.) und laufende Bauvorhaben prüfen zu lassen. Das war hier der Fall.
6. Neben der illegalen Grenzbebauung kommt hinzu. daß auf dem Gelände ein Schuppen stand. Ich unterstelle, daß es sich dabei um einen Wetterschutzbau aus Holz ohne Fundament handelte - ähnlich einem Gartnehäuschen. Dies ist baurechtlich etwas ganz Anderes, wie die gezeigte gemauerte Doppelgarage mit Satteldach auf einem Betonfundament . Bei einem allseitig geschlossenem Carport aus Holz mit Flach- oder Schrägdach bis 20° der den vorhandenen Schuppen ersetze wäre nicht mal eine Baugenehmigung nötig gewesen, solange die Maße des alten Schuppens nicht deutlich ( Höhe) bzw. nicht ( Grenzabstand) übertroffen werden. Die gezeigte "Garage" ist in der Tat vom Format eher ein Wochenendhaus. Böse könnte man unterstellen, daß der Bauherr nach einer "Anstandszeit" eine Umnutung zu einem Wohngebäude beantragen wollte.
7. Offensichtlich liegt von Seiten der Baubehörde bis heute kein Bauabnahmebescheid vor.
8. Warum streitet sich der Bauherr mit dem Kläger rum? Warum nicht mit der Baubehörde?

...

Fragen über Fragen... ...jede Medallie hat zwei Seiten!

...und wie fändet Ihr es,
... wohnhaft am Rande eines Naturschutzgebietes, wenn Euch des Nachts neuerdings mehrfach Autoscheinwerfer ins Schlafzimmer leuchten?
...wenn Ihr dem Bau einer Garage - man hat ja eine Vorstellung davon - zustimmt, und dann so ein Klotz gebaut wird ?
...wenn der Nachbar, auch noch mit "Genehmigung" der Behörde, jedoch gegen Euren Willen, auf die Grenze baut?

Und daß die Familie Hutzig ebenso "stur" wie ihr Nachbar ist, zeigt sich schon daran, daß sie Gesundheit und Existenz der blöden Garage wegen auf´s Spiel setzen. Sie wären gut beraten gewesen nach Eintragung der vollstreckbaren Titel das Teil unverzüglich abzureißen, und dann erst den Rechtsstreit weiter zu führen. Den entstandenen Schaden hätten sie höchstens bei der Baubehörde einklagen können - wenn Diese ihnen nicht irgend einen Formfehler in der Antragsstellung nachweisen könnte; wo Wir wieder beim Architekten als Generalbauunternehmer wären...

...so viel dazu...

Gruß Calimero


Dieses Thema kommt von: smart-roadster-club.de
https://www.smart-roadster-club.de/user.php/

URL dieser Webseite:
https://www.smart-roadster-club.de/user.php//modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&fid=11&tid=11483