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 < Voriges Thema  Nächstes Thema > Aufsteigend sortiern Absteigend sortieren
Autor: Betreff: Zusätzl. Radhausabdeckung hinten / TÜV-Forderung wegen 2x 30 mm Spurplatten



Beiträge: 12
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erstellt am: 4.9.2020 um 10:48 Uhr:
hallo zusammen,

ich bin rel. neu hier im Club und habe vorhin beim TÜV beim Eintragen der Eibach Spurplatten die o.g. Auflage erhalten, (wegen einer gewissen EU-Norm).
Es geht eigentlich nur um kleine Teile / Radhausverbreiterungen für den hinteren unteren Radlauf (ich sag mal im Bereich zw. 2 Uhr und 17 Uhr)

Hat jemand sowas verbaut, falls ja, ist es Eigenbau und gibts die Dinger zu kaufen?
Er meinte, theoretisch möglich wäre es auch, den Kotflügel zu erwärem und etwas rauszuziehen.... ob das technisch geht, wußte er aber selbst nicht.

könnt Ihr mir mit Tips helfen?

Danke und VG

[Bearbeitet am 14/9/2020 von SRCinSE]

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erstellt am: 4.9.2020 um 10:56 Uhr:
moin,

ein paar Leute haben die verbaut, ich meine, das sind die Abdeckungen vom 450, gibt's im SC oder im Netz.
Das mit dem Erwärmen und verformen würde ich lassen, das wird nix.

LG, Vince
 
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erstellt am: 4.9.2020 um 13:49 Uhr:
da brauchst du sowas: https://www.ebay.de/i/274476022340?chn=ps&norover=1&mkevt=1&mkr
id=707-134425-41852-0&mkcid=2&itemid=274476022340&targetid=9389
86002627&device=c&mktype=pla&googleloc=20241&poi=&campa
ignid=10203814992&mkgroupid=101937413437&rlsatarget=pla-93898600262
7&abcId=1145992&merchantid=7364532&gclid=EAIaIQobChMIxPPMu7XP6w
IVgdd3Ch2BXgLxEAQYASABEgJRYPD_BwE
 
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erstellt am: 4.9.2020 um 14:57 Uhr:
Kosten im Sc aber nur ein Viertel
 
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Beiträge: 12
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erstellt am: 4.9.2020 um 15:42 Uhr:
yes...Ihr seid einfach geil :-)

Lieben Dank
ich nehm die Dinger und mach nen Klettverschluß dran...

nachm TÜV ....ratsch.... und 2 Jahre in den Keller damit :-)



Beiträge: 1278
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erstellt am: 4.9.2020 um 19:22 Uhr:
Moin , nix ratsch Klett, die werden mit kleinen Klammern nur angeklipst.

Ich hab im SC 27,50 ¤ bezahlt.
 
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Gruß Holger
´

* Roadster-Messi *

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erstellt am: 4.9.2020 um 21:51 Uhr:
Zitat:
pee-T hat geschrieben:
yes...Ihr seid einfach geil :-)

Lieben Dank
ich nehm die Dinger und mach nen Klettverschluß dran...

nachm TÜV ....ratsch.... und 2 Jahre in den Keller damit :-)

Nix mehr mit ratsch. TÜV macht Bilder und die kann jeder Polizeipolizist in seiner Dienstbude und auch im Diensthocker abrufen.
Ist nicht mehr wie in den 80ern.
 
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erstellt am: 5.9.2020 um 17:37 Uhr:
Zitat:
Techmodrome hat geschrieben: Kosten im Sc aber nur ein Viertel

Mir ging es nur um das Bild dieser Verbreiteungen, das diese nicht günstig sind weiss ich.
 
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erstellt am: 6.9.2020 um 20:29 Uhr:
@pee-T
Es gibt eine EU und eine nationale Norm.Der Prüfer darf sich eine aussuchen und sogar aus Beiden sich das Beste zum beurteilen heraussuchen..
Und das Beste,Du bist an keinen Prüfer gebunden.Mach doch einfach Prüferhopping,bis einer gewillt ist das einzutragen.
Wenn Du links hinten zwischen 2 und 17 Uhr meinst,wird das dermaßen blöd aussehen.
Die Abdeckung vom 450er wird mittig verbaut und deckt ca den Bereich zwischen 10 und 14Uhr ab,wobei 10 bis 11 und 13 bis 14 schmaler als 12 Uhr wird,der Karosserie und der der Form der Verbreiterung geschuldet.

Gruß
 
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Zu Cäsars 10. Todestag
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Wer kennt nicht auch das Kornlied ? Aber nicht so:
https://m.youtube.com/watch?v=T4336H7nD8E



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erstellt am: 7.9.2020 um 08:31 Uhr:
Dass ihr in Deutschland 30mm Spurplatten eintragen könnt verstehe ich grundsätzlich nicht, da die Gesetzgebung durch die EU identisch ist, genauso wie die Teilegutachten von den Herstellern z.B. Eibach.
Darin sind unter anderem folgende Auflagen zu finden:

H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.

H2) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.

K55s) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Kunststoff-Kotflügelkanten abzutrennen, bzw. warm umzulegen und etwas herauszuziehen.
Die dahinter vorhandenen Teile der Kunststoffinnenkotflügel sind entsprechend
nachzuarbeiten.

Jeder Prüfer der lesen kann wird die Auflagen prüfen und nachgewiesen haben wollen. Also eintragen ohne Anpassung der Kotflügel wie in K55s beschrieben dürfte gar nicht möglich sein.

Wie pee-T schreibt ist hinten beim Smart echt der kritische Bereich zwischen 2 Uhr und 17 Uhr weil da der Kotflügel reingezogen ist und die Abdeckung schnell mal nicht mehr zulässig ist. Es wird die vollständige Abdeckung aller vier Räder im Bereich 30° nach vorne ab Radmitte, sowie 50° nach hinten verlangt. Da hilft auch diese Abdeckung vom 450er nicht viel. Und dann gilt es noch die Auflage K55s zu erfüllen.

In Ö war ohne Um- und Anbauten bei 15mm Scheiben hinten Schluss. So steht es auch in den Teilegutachten von Eibach.

* Roadster-Messi *

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erstellt am: 7.9.2020 um 09:02 Uhr:
Das ist bisl Quatsch. Der Wagen wird nach Anbau bei der Vorstellung beim TÜV extrem verschränkt, das heißt diagonal die Felgen nach oben gedrückt und wenn da nichts schleift, braucht man zu 100% nichts nacharbeiten. Stehen die Felgen über, hilft man sich mit dem Anbau einer Verbreiterung. So macht es Sinn. Unsinn ist, alles umzubauen, nur weil im Gutachten steht, dass dies zu prüfen ist.
 
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erstellt am: 7.9.2020 um 09:37 Uhr:
Hängt ja auch vom verwendeten Rad ab. Ich habe 15" Trackline, und da schaut hinten nichts raus mit 30mm. Hätte auch mehr erwartet, war aber nicht mal knapp oder diskutabel.



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erstellt am: 7.9.2020 um 16:28 Uhr:
Ich habe 16" Spikeline drauf, da hatte ich bei 25mm Platten keine Chance. Im Winter fahre ich die 15" Spinline, da passen die 25mm Platten ganz gut, genau geprüft hab ich das aber nicht und die sind auch nicht eingetragen.

Dass die 15" Trackline mit 30mm Platten hinten im 50° Winkel nach hinten nicht überstehen würde mich schon sehr wundern aber ich kenne die Trackline nicht.

@Techmodrome: ich gebe dir Recht aber die Prüfer bei uns sehen das leider anders. Im Gutachten bei Punkt K55s steht nicht dass es zu prüfen ist, sondern dass das zu machen ist. Dass das Quatsch ist ist natürlich auch richtig.



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erstellt am: 7.9.2020 um 16:35 Uhr:
25mm vorne je Seite und 30mm hinten je Seite. Verbaut waren Spikeline Felgen. Abgenommen. Da war alles im Rahmen und es musste nichts angebaut oder gezogen werden.

Den Punkt K55s habe ich eben auch nachgelesen. Ja, dem ist so. Hat den Prüfer Anno aber nicht interessiert, da kein Grund dafür bestand.

Wechsel doch einfach die Prüfstelle?
 
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erstellt am: 7.9.2020 um 18:16 Uhr:
Das gleiche hier:
VA 25mm, HA 30mm je beidseitig mit 16" Spikeline. Allerdings als Paket (Tiefer+Breiter+TÜVer) in der Werkstatt machen lassen.



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erstellt am: 10.9.2020 um 15:16 Uhr:
@ Neoelectric und DC-SR
Wann habt ihr das eintragen lassen ?

Gruß,
Yohan



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erstellt am: 10.9.2020 um 19:52 Uhr:
Zitat:
mevely hat geschrieben: @ Neoelectric und DC-SR
Wann habt ihr das eintragen lassen ?

Gruß,
Yohan

Weiß ich gerade nicht genau. Irgendwo zwischen 2013 und 2016 müsste hin kommen.
 
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erstellt am: 13.9.2020 um 20:59 Uhr:
ich habe die gleiche Kombi wie DC-SR, eingetragen beim TÜV Saarland Mai 2019. Ohne irgendwelche Auflagen. 1 Runde fahren und einaml vorne links ein Block und hinten rechts einen unter die Räder, denn noch bei vollem Lenkeinsclag geprüft. Wenn dann nichts schleift braucht man gar nichts machen.
Ich hatte zusätzlich ein B14 auf tiefster möglicher Einstellung, vorne ging sogar 10mm tiefer...

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  erstellt am: 14.9.2020 um 07:25 Uhr:
Naja, scheinbar ist der Spritzschutz gegenüber früher jetzt in jüngerer Zeit schlicht mehr im Focus.
Äh, hat ja auch nicht wenig mit der Daseinsberechtigung des Prüferjobs zu tun...
 
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erstellt am: 20.8.2021 um 19:17 Uhr:
Zitat:
Austrian-Roady hat geschrieben: Dass ihr in Deutschland 30mm Spurplatten eintragen könnt verstehe ich grundsätzlich nicht, da die Gesetzgebung durch die EU identisch ist, genauso wie die Teilegutachten von den Herstellern z.B. Eibach.
Darin sind unter anderem folgende Auflagen zu finden:

H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.

H2) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.

K55s) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Kunststoff-Kotflügelkanten abzutrennen, bzw. warm umzulegen und etwas herauszuziehen.
Die dahinter vorhandenen Teile der Kunststoffinnenkotflügel sind entsprechend
nachzuarbeiten.

Jeder Prüfer der lesen kann wird die Auflagen prüfen und nachgewiesen haben wollen. Also eintragen ohne Anpassung der Kotflügel wie in K55s beschrieben dürfte gar nicht möglich sein.

Zwar ein ualtes Thema....aber um mal etwas Licht ins Dunkle zu bringen...Diese Auflagen hast du bei nahezu JEDEN Felgen mit Teilegutachten. Das hat aber einen ganz anderen Grund. Nämlich Fertigungstoleranzen! Die liegen bei Karosserieteilen bei satten 50mm. Wer schonmal ein Gewindefahrwerk eingebaut hat Und das Fahrwerk genau eingestellt hat, der Wagen auf einem ebenen Boden stellt wird sich wundern das der krumm da steht. Weil es links und rechts das ganze 1cm unterschiedlich tiefer gelegt wurde, obwohl alles gleich ist. Das liegt eben an den Toleranzen. Ebenso wie die Achse mittig sitzt. Ich hatte in der Tat schon den Fall das der Reifen links absolut OK war, rechts aber aufgesessen is. Das lag in meinem Fall an der Position der Hinterachse.

Und genau wegen sowas sichert sich der Hersteller der Felgen einfach ab. Oder wie in diesem Falle der Hersteller der Distanzscheiben. Die gehen immer vom dümmsten Falle aus den es vermutlich nie gibt.

Bei den Scheiben gehst erstmal um die Festigkeit. Diese ist ja durch das Papierle nachgewisen. So nun muss es passen. Es wird ein sog "Kreuztest" gemacht (der im übrigen bei Starrachsen sinnfrei ist), und anschliessend die Kiste entweder maximal beladen, eine Kreisbahnfahrt gemacht oder die Kiste einfach auf dem Bremsenprüfstand mit der Handbremse langsam nach unten gezogen. Past.

Da die Prüfer in D NOCH auch nach der STV(Z)O eintragen können reicht es durchaus wen die Lauffläche im Abstand von Radmitte nach oben im Winkel von Y nach vorne und Z nach hinten abgedeckt ist. Und gut is


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